Amira Meyer . Schöneberger Straße 26 . 12103 Berlin
I Mein Verhältnis zu anerkannten Heilberufen
Ich bemühe mich um eine gute Beziehung zu allen in Heilberufen Tätigen und um Zusammenarbeit mit ihnen. Der Heiler soll Ärzte und sonstige Heilberufe nicht verunglimpfen. Soweit möglich, strebt er Austausch mit Vertretern anderer Heilberufe an.
Es wird meinerseits nicht diagnostiziert, untersucht, therapiert oder sonst Heilkunde im gesetzlich definierten Sinne ausgeübt. Medikamente (auch Bachblüten, Tees usw.) werden weder empfohlen noch verordnet, noch verabreicht. Ich weise darauf hin, dass die medizinische Betreuung weiterhin in die Hand des Arztes/ Heilpraktikers gehört; d.h. dass ich auch nicht abrate von: Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme, Therapien oder operativen Eingriffen.
Grundsätzlich respektiere ich alle Kollegen, die im Rahmen dieser Richtlinien auf einer anderen Überzeugungsgrundlage arbeiten als ich. Kein Heiler darf einen anderen aus weltanschaulichen Gründen verunglimpfen oder diffamieren. Davon unberührt bleibt das Recht auf freie Meinung; eigene Überzeugungen sollen aber in sachlicher Form vorgebracht werden, ohne persönliche Beleidigungen.
II Grundregeln im Umgang mit Klienten
Die Willensfreiheit des Klienten bleibt unangetastet. Insbesondere übe ich keinerlei Druck aus, Sitzungen bei mir zu beginnen oder fortzusetzen. Es liegt in der Verantwortung und freien Entscheidung des Klienten, die Behandlungen jederzeit abzubrechen oder fortzusetzen. Klienten dürfen nicht getäuscht, manipuliert oder subtil beeinflusst werden, z.B. durch unaufgefordert vorgelegte oder ausgehändigte Dankesschreiben, Zeitungsartikel etc. Der Heiler darf den Klienten nicht durch eine vorher festgelegte Anzahl von Sitzungen an sich binden. Diese Regel soll verhindern, dass ein Abhängigkeitsverhältnis entsteht.
Ich bin mir meiner Verantwortung gegenüber dem Klienten bewusst in allem, was wir sagen, schreiben, tun oder unterlassen.
Niemals verspreche ich Heilung. Durch die Einhaltung dieser Regel schützt sich der Heiler vor allem vor rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der derzeitigen Gesetzeslage in Deutschland, Österreich und den meisten Schweizer Kantonen ergeben. Darüber hinaus soll der Klient nicht durch Erfolgsversprechen - oder Aussagen, die als solche interpretiert werden können in Abhängigkeit gebracht werden.
Der Begriff "Heilen" ist in Deutschland klar geregelt. Wenn auf der folgenden Seite der Begriff "Heilen" und "Heilung" verwendet wird, ist damit nicht die Heilung im medizinischen Sinne gemeint, sondern das Aktivieren der Selbstheilungskräfte.
Ich ermahne meine Klienten, ihre Hoffnung keinesfalls allein auf mich zu setzen. Der Klient soll bestärkt werden in seinem Vertrauen auf seine Selbstheilungskräfte. Der Heiler soll sich nur als Wegbegleiter des Klienten verstehen und dies ihm gegenüber auch deutlich zum Ausdruck bringen. Seine Tätigkeit soll nicht als Einsatz für ärztliche oder heilpraktische Behandlung präsentiert werden.
Im Mittelpunkt meiner Arbeit steht das Bemühen, Klienten mit Geduld, Liebe, Einfühlsamkeit und Anteilnahme zu begegnen. Dieses Gebot drückt für Heiler eine Selbstverständlichkeit aus. Allerdings gibt es Grenzen des Zumutbaren. Auch von einem Heiler kann nicht verlangt werden, dass er seine Zeit und Kraft ohne Rücksicht auf sich selbst zur Verfügung stellt.
Ich kläre Klienten darüber auf, dass meine Tätigkeit der Aktivierung seiner Selbstheilungskräfte dient und nicht die Tätigkeit des Arztes/Heilpraktikers ersetzt. Darauf weisen wir entweder durch einen in dem Behandlungsraum gut sichtbaren Aushang hin oder vor der Behandlung durch Übergabe eines schriftlichen Hinweises, den der Klient zu unterzeichnen hat. Beim ersten Kontakt, spätestens beim ersten Zusammentreffen muss der Klient über den voraussichtlichen Ablauf der Sitzungen, deren Dauer sowie das eventuelle Honorar in Kenntnis gesetzt werden. Fragen sollen direkt und ohne Ausflüchte beantwortet werden. Über unvorhersehbare Änderungen von Sitzungsverläufen wird der Klient vorweg informiert und ihm die Zustimmung oder Ablehnung freigestellt.
III Richtlinien für Honorare und Dauer der Behandlung
Meine Bereitschaft zu helfen richtet sich nicht nach der Zahlungsfähigkeit meiner Klienten. Die Hilfsbereitschaft des Heilers soll nicht von den finanziellen Möglichkeiten des Klienten abhängen. Es ist Heilern aber nicht generell zuzumuten, nur unentgeltlich zu arbeiten.
Die vom DHG empfohlenen Honorarrichtlinien werden von mir beachtet. Im Allgemeinen soll nur die für Heil Behandlungen aufgewendete Zeit abgerechnet werden. Dabei soll der Höchstbetrag von € 80,- in der Regel nicht überschritten werden. Unter diese Richtlinie fallen auch telefonische Sitzungen.
Ich verlange niemals Vorkasse. Mit Vorkasse sind auch unbare Zahlungen gemeint, z.B. per Scheck oder Kreditkarte.
VI. Schweigepflicht
Alle mir von Klienten anvertrauten persönlichen Informationen behandeln ich streng vertraulich. Einer Weitergabe in anonymisierter Form (d.h. ohne Angabe von Personalien) steht nichts entgegen - zum Beispiel im Rahmen des Informationsaustauschs mit Kollegen oder Angehörigen anderer Heilberufe.